Bei einem Wegzug bitten wir Sie, sich möglichst früh mit der Klassenlehrperson, der Schulverwaltung sowie mit dem Einwohneramt Wattwil in Verbindung zu setzen. Die Schulverwaltung stellt die Schülerunterlagen direkt der Schulgemeinde des neuen Wohnortes zu.
Falls Ihr Kind krank ist, melden Sie es bitte vor der ersten Schullektion direkt bei der Lehrperson ab. Benützt Ihr Kind den Schulbus, ist zwingend auch der Schulbus-Chauffeur frühzeitig zu informieren.
Umzüge innerhalb der Schulgemeinde Wattwil-Krinau bitten wir der Schulverwaltung sowie dem Einwohneramt Wattwil zu melden.
Eltern, welche mit ihren schulpflichtigen Kindern in die Schulgemeinde Wattwil-Krinau ziehen, nehmen bitte möglichst frühzeitig mit der Schulverwaltung sowie mit dem Einwohneramt Wattwil Kontakt auf. Es ist wichtig, dass Sie die Schulverwaltung über laufende oder bereits abgeschlossene Fördermassnahmen Ihres Kindes informieren, damit eine optimale Klassenzuteilung vorgenommen werden kann.
Begabungsförderung findet in erster Linie innerhalb der Regelklasse statt. Der Unterricht wird durch zusätzliche Themen oder besondere Lernformen ergänzt und erweitert, z.B. durch Binnendifferenzierung, entdeckendes Lernen, offene Aufgabenstellungen, reflektierende Fragen (Metakognition) oder eigenständige Projektarbeiten.
Im Rahmen des obligatorischen Unterrichts werden verschiedene besondere Schulanlässe, wie z.B. Klassenlager, Schulreisen, Projekttage, Exkursionen etc. durchgeführt. Diese Anlässe werden jeweils frühzeitig angekündigt. Während der Durchführung kann es zu Abweichungen zu den Blockzeiten und dem sonst üblichen Stundenplan kommen.
Die Blockzeiten im Kindergarten und in der Primarschule dauern an den Vormittagen von 08.05 Uhr bis 11.45 Uhr. Während der Blockzeiten fällt der Unterricht bei Abwesenheit einer Lehrperson nicht aus. Die Klasse wird von einer Stellvertretung unterrichtet oder betreut.
Zu Beginn eines Schuljahres finden in der Regel Elternabende statt. Diese dienen der Information und dem gegenseitigen Austausch. Gemäss Volksschulgesetz haben die Eltern gegenüber der Schule mitwirkungspflicht. Deshalb ist der Besuch des Elternabends grundsätzlich obligatorisch. Eltern, welche nicht daran teilnehmen können, haben sich vorgängig bei der Klassenlehrperson abzumelden.
siehe Ferienplan
Das Förderzentrum ist ein ISF-Angebot, welches zentral für alle Schuleinheiten im Dorfbereich angeboten wird. Es dient der besonders intensiven individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf. Kontakt: Samuel Neff
Schülerinnen und Schüler mit Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- oder Sozialbereich werden im Rahmen des Regelklassenunterrichts gefördert.
Wenn Kinder von Läusen und/oder Nissen befallen sind bitten wir Sie, dies unbedingt so rasch als möglich der Klassenlehrperson zu melden. Unsere „Laustante“ steht für Kontrollen und Beratungen zur Verfügung. Detaillierte Informationen zum Thema Kopfläuse finden Sie auf folgender Internetseite:
siehe Absenzen / Urlaubsgesuche
Die Schulgemeinde Wattwil-Krinau kennt vier unterschiedlich gestaltete, freiwillige Mittagstischangebote. Den Schülerinnen und Schülern des Dorfrayons (SE Grüenau, Dorf/Hofjünger und Risi) steht jeden Mittag ein betreutes Angebot im Thurpark zur Verfügung. Während die Schülerinnen und Schüler der Mittel- und Oberstufe den Weg von ihrem Schulhaus zum Thurpark individuell unter die Füsse nehmen, werden die Kinder des Kindergartens und der Unterstufe von den Betreuerinnen des Mittagstisches beim entsprechenden Schulhaus abgeholt und zum Thurpark begleitet. Kurz vor Schulbeginn am Nachmittag werden sie dann wieder ihren Klassenlehrpersonen übergeben. Der Mittagstisch in der Wis ist im Schulhaus Wis eingerichtet. Kontakt: Ursi Frei Dokument: Anmeldung_Mittagstisch.pdf (pdf, 132.0 kB)
siehe Schularztuntersuche
Einmal jährlich finden in allen Schulhäusern der Schulgemeinde Wattwil-Krinau Schulbesuchstage statt. Diese sind jeweils am Donnerstag/Freitag der Kalenderwoche 17 vorgesehen. Die Eltern können aber auch, nach Absprache mit der Lehrperson, jederzeit Unterrichtsstunden des Kindes besuchen.
In unserem mehr als vierzig Quadratkilometer grossen Gemeindegebiet transportieren wir täglich über 200 Schülerinnen und Schüler mit unzumutbar langem Schulweg mit vier eigenen Schulbussen sowie externen Transportunternehmen. Über die Berechtigung zur Benützung des Schulbusses entscheidet im Einzelfall der jeweilige Schulleiter des Ihres Kindes. Mehr zum Schulbuswesen erfahren sie hier.
siehe Schulsozialarbeit
siehe Schulzahnarzt
Die Schulzahnpflege bezweckt das für die Gesundheit wichtige Instandstellen des Gebisses. Die Schulzahnpflegehelferin vermittelt den Kindern das notwendige Wissen über die Zahnpflege und motiviert diese, den Zähnen Sorge zu tragen. Die Schulzahnpflegehelferinnen sind wie folgt verantwortlich:
Weitere Informationen zum Thema Schulzahnpflege können Sie dem Merkblatt entnehmen. Dokument: Schulzahnpflege_Merkblatt.doc (doc, 66.0 kB)
Hier das Wichtigste in Kürze: Sämtliche Heilungskosten aus einem Unfall müssen durch Ihre, bzw. die Krankenkasse Ihres Kindes oder eine private Versicherungsgesellschaft obligatorisch versichert sein. Alle Unfälle müssen deshalb Ihrer persönlichen Krankenkasse oder einer privaten Kinder-Unfallversicherung gemeldet werden. Die Schüler-Unfallversicherung der Schulgemeinde Wattwil-Krinau erbringt nur in folgenden Fällen Versicherungsleistungen (ohne Prämienbelastung der Eltern):
Bei Unfällen im Normalfall: Bei Unfällen mit Todes- oder Invaliditätsfolge: |