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Fakultatives Referendum: Vereinbarung betreffend Übernahme der Aufgaben der Fachstelle für Datenschutz mit der Stadt St.Gallen

8. April 2026

Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 15 bis 19 der Gemeindeordnung der Schulgemeinde Wattwil-Krinau und den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) sowie des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).

Gegenstand:

Das Datenschutzgesetz des Kantons St.Gallen sieht vor, dass die Gemeinden eine Gemeindefachstelle für Datenschutz einsetzen müssen. Für die Schulgemeinde Wattwil-Krinau führte seit 2010 die Gemeinde Oberuzwil die Gemeindefachstelle für Datenschutz. Die Gemeinde Oberuzwil als regionale Datenschutzfachstelle hat die bestehende Leistungsvereinbarung gekündigt. Die Stadt St.Gallen bietet ihre Fachstelle Datenschutz als Dienstleistung für andere Gemeinden an. Der Schulrat genehmigt die Vereinbarung betreffend Übernahme der Aufgaben der Fachstelle für Datenschutz mit der Stadt St.Gallen und unterstellt diesen dem fakultativen Referendum. Die Vereinbarung kann auf dem Büro der Schulverwaltung eingesehen werden.

Auflageort:

Gemeindehaus Wattwil, Schulverwaltung (Büro 309), Grüenaustrasse 7, Wattwil

Frist Referendum:

9. April 2026 bis 19. Mai 2026 (40 Tage)

Quorum:

300 gültige Unterschriften sind für das Zustandekommen des Referendumsbegehrens notwendig. Ein allfälliges Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative, sGS 125.1). Das Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Schulrat Wattwil-Krinau einzureichen.