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Fakultatives Referendum: Übertragung Schulhaus Steintal aus dem Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen (Entwidmung)
Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 15 bis 19 der Gemeindeordnung der Schulgemeinde Wattwil-Krinau und den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) sowie des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1).
Gegenstand:
Wie im Geschäftsbericht und an der Bürgerversammlung erläutert, wird der Schulbetrieb der Schule Steintal nach den Herbstferien 2025 ins Schulhaus Steig (ehemals Spitalnebengebäude) verlegt. Das Schulhaus Steintal soll wie angekündigt verkauft werden. Als Vorbereitung dafür, muss das Schulhaus Steintal vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen überführt werden (Entwidmung). Dieser vom Schulrat am 19. Juni 2025 gefasste Beschluss, untersteht, gemäss der Gemeindeordnung der Schulgemeinde Wattwil-Krinau, dem fakultativen Referendum.
Auflageort:
Gemeindehaus Wattwil, Schulverwaltung (Büro 309), Grüenaustrasse 7, Wattwil
Frist Referendum:
30. Juni 2025 bis 8. August 2025 (40 Tage)
Quorum:
300 gültige Unterschriften sind für das Zustandekommen des Referendums-begehrens notwendig.
Ein allfälliges Referendumsbegehren muss eindeutig abgefasst sein und darf keine Bedingungen enthalten (Art. 19 Abs. 1 Gesetz über Referendum und Initiative, sGS 125.1). Das Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Schulrat Wattwil-Krinau einzureichen.
Schulrat Wattwil – Krinau