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Feststellung der Rechtsgültigkeit Entwidmung Schulhaus Steintal
Feststellung der Rechtsgültigkeit
(Art. 6 Abs. 1 Gemeindegesetz (sGS 151.1; abgekürzt GG))
Nachdem innert der Referendumsfrist vom 30. Juni 2025 bis 8. August 2025 kein Referendumsbegehren eingegangen ist und die Referendumsfrist somit unbenutzt verlaufen ist, hat der Schulratsbeschluss der Schulgemeinde Wattwil-Krinau über die Übertragung Schulhaus Steintal aus dem Verwaltungsvermögen in das Finanzvermögen Rechtsgültigkeit erlangt.