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Ersatzbau Kindergarten Wis - Feststellung definitives Abstimmungsergebnis

20. Juni 2025
Feststellung definitives Abstimmungsergebnis Kreditabstimmung Ersatzbau Kindergarten Wis

Bei Wahlen und Abstimmungen der Gemeinde stellt der Rat gemäss Art. 111 Abs. 2 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen (sGS 125.3, abgekürzt WAG) nach unbenütztem Ablauf der Beschwerdefrist oder rechtskräftiger Erledigung von Beschwerden das endgültige Ergebnis fest. Die Feststellung wird im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht.

Am 18. Mai 2025 fand die Abstimmung über den Ausführungskredit für den Ersatzbau des Kindergartens Wis statt.

Ausgangs der Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 und dem unbenützten Ablauf der Beschwerdefrist stellt der Schulrat Wattwil-Krinau mit Beschluss vom 19. Juni 2025 fest, dass das Abstimmungsergebnis über den Kredit für den Ersatzbau des Kindergartens Wis der Schulgemeinde Wattwil-Krinau endgültig ist.

Der Schulrat erwahrt das Ergebnis der kommunalen Kreditabstimmung vom 18. Mai 2025.